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BAFA - Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

 

BAFA Zuschuss für Unternehmensberatung KMU

Mit Beginn des Jahres 2016 ist die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen und der freien Berufe neu ausgerichtet worden.

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" löst die bisherigen KfW Programme zur Föderung von Unternehmensberatung für KMU Unternehmen ab. Zuständig für die Umsetzung der Programme ist nun das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

 

Die "Unternehmensberatung Pump" ist als BAFA Unternehmensberatung gelistet.

Ich biete Unternehmensberatungen an, deren Kosten von der BAFA mit Fördermitteln bezuschusst werden. Ich begleite Ihr Unternehmen durch den Beantragungsprozess für die BAFA Fördermittel.

Welche Unternehmen erhalten einen BAFA Beratungskosten Zuschuss ?

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Bestimmte Branchen sind von der Beratung ausgeschlossen.

 

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Welche Unternehmensberatung wird gefördert?

Die BAFA fördert Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen mit folgenden Beratungsschwerpunkten:

 

Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Es werden konzeptionelle Beratungsleistungen gefördert d.h. dem Unternehmen soll durch die betriebswirtschaftliche Beratung eine "Hilfe zur Selbsthilfe" ermöglicht werden. Der Schwerpunkt der Unternehmensberatung liegt auf der Analyse des bestehenden Geschäftsmodels des Unternehmens, dem Finden von Schwachstellen und deren Ursachen sowie darauf aufbauenden Verbesserungsvorschlägen und einer konkreten Anleitung zur Umsetzung der Vorschläge.

 

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

 

Nicht gefördert werden unter anderem Beratungen die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z.B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Die Fördersätze betragen 80 % für die neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 % und 90 % für Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort.

Unternehmens-

art

Bemessungs-

grundlage

Fördersatz maximaler Zuschuss Eigenanteil

Junge

Unternehmen

4.000 Euro 80% 3.200 Euro    800 Euro
60% 2.400 Euro 1.600 Euro
50% 2.000 Euro 2.000 Euro

Bestands

Unternehmen

3.000 Euro 80% 2.400 Euro    800 Euro
60% 1.800 Euro 1.200 Euro
50% 1.500 Euro 1.500 Euro

Unternehmen

in Schwierigkeiten

3.000 Euro 90% 2.700 Euro    300 Euro

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Die Beratung darf nur von einem bei der BAFA gelisteten Unternehmensberater durchgeführt werden. Die 3D GmbH ist als Beratungsunternehmen bei der BAFA gelistet.

 

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

 

Wenn Sie Interesse an einer Beratung haben, die durch BAFA Fördermittel teilfinanziert wird sprechen Sie mich gerne an. Ich prüfe in einem kostenlosen Erstgespräch ob Ihr Beratungsbedarf förderfähig ist und unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel.

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